Auskunftspflichten des GmbH-Geschäftsführers – auch nach dem Ausscheiden
GmbH-Geschäftsführer unterliegen während ihrer Amtszeit umfassenden Auskunftspflichten gegenüber der Gesellschaft bzw. den Gesellschaftern – und zwar bereits kraft Gesetzes, also unabhängig von einer vertraglichen Regelung. Für ein solches Auskunftsverlangen bedarf es weder eines besonderen Interesses noch eines konkreten Anlasses oder…
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