Änderung der Gewinnermittlungsart
Steuerpflichtige, die freiwillig Bücher führen und Abschlüsse erstellen, sind damit wirksam zur Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich übergegangen. Nach einer Außenprüfung ist eine Rückkehr zur Einnahmen-Überschuss-Rechnung nicht möglich. Im konkreten Fall hatte ein Kläger ab 2012 freiwillig Bücher geführt und für das…
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